Bestattungskosten

Grundsätzlich setzen sich die Bestattungskosten aus drei Kostenblöcken zusammen:

  • Kosten für die Dienstleistungen des Bestattungsinstitutes
    
Beispiele: Überführung und Versorgung des Verstorbenen, Sarg und/oder Urne, Gestaltung der Trauerfeier, Trauerreden, Durchführung der Beisetzung, Behördengänge und Trauerdruck
  • Auslagen die die Leistungen von externen Anbietern
    
Beispiele: Traueranzeigen in lokalen Medien, Trauerfloristik und -dekoration, musikalische Begleitung der Trauerfeier, freie Trauerredner, Ausrichtung des Trauerkaffees
  • Gebühren für die Gemeinde und/oder Kirche
    
Beispiele: Ausstellung von Sterbeurkunden und Beglaubigungen, Friedhofsgebühren, Nutzungsgebühren von besonderen Räumlichkeiten wie einer Kapelle, Grabpflegekosten

Unser Service: In einem persönlichen Beratungsgespräch loten wir gemeinsam mit Ihnen aus, welche Bestattungsleistungen Sie auf jeden Fall in Anspruch nehmen möchten und an welcher Stelle wir auf eine preiswerte Alternative zurückgreifen können. So finden wir für jedes Budget eine passende Lösung, die wir Ihnen transparent in einem Kostenvoranschlag aufschlüsseln.

Wenn Sie an eine Bestattung denken, kommen Ihnen bestimmt die Kosten für einen Sarg oder eine Urne und die Auslagen für eine Grabstelle in den Sinn. Doch genau wie bei einer Hochzeit, Taufe, Konfirmation oder einer anderen Festlichkeit, sind die Kosten für eine Beerdigung immer abhängig von Ihren individuellen Wünschen und den lokalen Gegebenheiten. Es wäre also unseriös, Ihnen an dieser Stelle einen Pauschalpreis zu nennen. Vielmehr möchten wir vom Bestattungsinstitut Stadwirtschaft Eisenach Ihnen ein Wegweiser sein, der Ihnen Sicherheit und Orientierung bietet.

Anfrage Bestattung

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Art der Bestattung

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Leistungen des Bestatters

Trauerfeier

Benötigen Sie einen Trauerredner, musikalische Untermahlung und im Anschluss ein Trauermahl? Um Ihre Anforderungen grob einschätzen zu können, wählen Sie bitte den Regler von links = einfache Trauerfeier bis rechts = hochwertige Trauerfeier aus.

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Fragen die Sie vielleicht haben

Die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer regeln, ob und unter welchen Umständen Angehörigen die Urne ausgehändigt werden darf. So ist es in einigen Bundesländern möglich, dass Angehörige die Urne selbst zum Beisetzungsort bringen. Die Beisetzung in Deutschland ist nach geltenden Vorschriften auf einem Friedhof bzw. in dafür vorgesehenen Wald- oder Meeresgebiet durchzuführen. Soll der Verstorbene im Ausland bestattet werden, gelten die dortigen Gesetze. In Bremen darf die Asche von Personen, deren Hauptwohnsitz bei ihrem Tod in diesem Bundesland gemeldet war, unter bestimmten Umständen auf einem Privatgrundstück beigesetzt werden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.

Geben Sie jedem Trauernden die Möglichkeit ein Stück bei Ihnen zu sein und dem Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen auch wenn er nicht vor Ort sein kann.
Hier können Sie ihre Gedanken schreiben, eine Kerze entzünden oder einfach dem Verstorbenen gedenken.