Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen.

Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patientenverfügung kann mit einer (notariellen) Vorsorgevollmacht verbunden werden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden.

Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung bestimmen Sie schon heute, was später einmal geschehen soll und Sie können für den Betreuungsfall Wünsche äußern: Sie legen fest, wer Ihre Betreuung führen soll und Sie bestimmen, anhand welcher Kriterien die Betreuung ausgeführt werden soll. Das Vormundschaftsgericht muss und wird sich dann an Ihre Vorschläge halten. Neben der Benennung der gewünschten Person als Ihren zukünftigen Betreuer können Sie auch Ihre Wünsche an die Ausübung der Betreuung festhalten.