Bestattungsvorsorge: Wichtiges Thema Keine Angst! Fragen kostet nichts!
Rufen Sie uns An 03691/85090
Eine Bestattungsvorsorge ist wie ein richtig gut gepackter Koffer. Sie ist sorgsam sortiert und enthält all das, was Ihnen wichtig ist. Sie steht immer für Sie bereit, wenn Sie die einmal benötigen. Und sie gibt Ihnen selbst und Ihren Angehörigen das sichere Gefühl, an alles gedacht zu haben. So einen sorgsam gepackten „Vorsorge-Koffer“ möchten wir gemeinsam mit Ihnen zusammenstellen. Wie das genau aussehen kann, erklären wir Ihnen gerne in einen ausführlichen Beratungsgespräch melden Sie sich unter 03691/85090.
Zur Vorbereitung auf unser Gespräch können Sie sich schon einmal ein paar Fragen stellen: Haben Sie schon eine konkrete Vorstellung davon, ob die in einem Sarg oder in einer Urne auf einem bestimmten Friedhof beigesetzt werden möchten? Wünschen Sie sich eine klassische Trauerfeier im kirchlichen Rahmen oder denken Sie eher an ein eine ausgefallene, bunte Abschiedsfeier, auf der jeder Trauergast etwas zur Bestattungszeremonie beiträgt? Haben Sie vielleicht schon eine konkrete Formulierung, die in Ihrer Traueranzeige abgeduckt werden soll?
Sie sehen schon – im Rahmen Ihrer Bestattungsvorsorge halten wir all Ihre Wünsche vertraglich für Sie fest. Nutzen Sie auch unser Online-Vorsorgeformular. Es hilft Ihnen, Ihre Gedanken zu ordnen und erste Ideen für die eigene Beerdigung festzuhalten.
Informationen zum Testament, Verfügungen und mehr.
An dieser Stelle haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sie ersetzen jedoch weder eine Rechtsberatung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechtsberatung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.
In Ihrem Testament bestimmen Sie, was genau mit Ihrem Vermögen im Todesfall geschehen soll. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Dazu gehört u. a. das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich (auf Papier) niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Eine weitere Möglichkeit ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte ist zumindest eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bei Bankgeschäften aller Art, empfiehlt sich ebenfalls eine notarielle Vollmacht, da Kreditinstitute in der Praxis häufig – ob nun zu Recht oder nicht – eine solche fordern. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht in dem sogenannten zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren. Damit wird sichergestellt, dass im Falle einer erforderlichen Betreuung schnellstmöglich der gewünschte Betreuer eingesetzt wird.